Volksabstimmung vom 21. Mai 2017

Erhöhung des Staatssteuerfusses für 2017 auf 1,70 Einheiten

Die Daten der öffentlichen Statistik können keinen spezifischen Beitrag zur Diskussion über die Abstimmung "Erhöhung des Staatssteuerfusses für 2017 auf 1,70 Einheiten" leisten. Die Festsetzung des Staatssteuerfusses ist das Ergebnis eines politischen Prozess mit dem Ziel, die Kantonsfinanzen im Gleichgewicht zu halten. Das E-Dossier informiert jedoch über vorhandene statistische Kennzahlen zu den Öffentlichen Finanzen und zu den Zusammenhängen zwischen den Steuerfüssen und den Steuererträgen.

Zusammenhang zwischen Steuerfuss und Steuererträgen

Technisch gesehen dient der Steuerfuss dazu, den sich im Zeitverlauf ändernden Finanzierungsbedarf des Gemeinwesens zu sichern. Mit dem Steuerfuss können die Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht gehalten werden, ohne dabei die im Steuergesetz festgeschriebenen Regeln wie Tarife, Steuerabzüge etc. anpassen zu müssen.

Die Steuererträge, die sich aus dem Regelwerk des Steuergesetzes ergeben (auch als Steuererträge je Einheit bezeichnet), fallen meist höher oder tiefer aus als die vom Gemeinwesen benötigten Mittel. Um die Einnahmen und Ausgaben in Übereinstimmung zu bringen und die Schulden nicht zu erhöhen, wendet der Kanton Luzern derzeit einen Steuerfuss von 1,6 an. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation sieht der Regierungsrat im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) u. a. eine Anpassung des Steuerfusses auf 1,7 vor.

Die kantonalen Steuereinnahmen der unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen betrugen 2014 rund 765,0 Millionen Franken (1,6 x Steuerertrag je Einheit von 478,1 Mio. Fr.). Würde der Steuerfuss auf 1,7 erhöht werden, nähmen die kantonalen Steuereinnahmen – bei der Annahme die erwirtschafteten Einkommen blieben unverändert – um 6,25 Prozent auf 812,8 Millionen Franken zu (1,7 x 478,1 Mio. Fr.). Die Mehreinnahmen betrügen 47,8 Millionen Franken bei den natürlichen Personen. Werden die gesamten ordentlichen Steuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapitalsteuern) zur Schätzung herbeigezogen, würden die Mehreinnahmen auf schätzungsweise rund 60 Millionen Franken steigen (2015: 938,5 Mio. / 1.6 = 586,5 Mio. Fr. je Einheit; je Steuerzehntel entspricht das rund 60 Mio. Fr.). 

Steuerbelastung und Steuerausschöpfung

Die Steuerbelastung hat durch die Steuergesetzrevisionen der letzten Jahre beachtlich abgenommen. So betrug die Steuerbelastung des Bruttoarbeitseinkommens durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern 2015 für ledige Steuerpflichtige bei einem Bruttoeinkommen von 80'000 Franken 11,71 Prozent. Dies entspricht 9'368 Franken und berechnet sich aus dem mittleren Steuerfuss (inkl. kath. Kirchgemeinde) multipliziert mit der Steuerbelastung je Einheit (3,77 x 2'485 Franken). Bei einer allfälligen Erhöhung des kantonalen Steuerfusses auf 1,7 Einheiten müssten unter den gleichen Voraussetzungen insgesamt 9'617 Franken (3,87 x 2'485 Fr.) entrichtet werden. Dies entspricht einer Zunahme von 249 Franken (+2,7%) und führt bei einem Bruttoeinkommen von 80'000 Franken zu einer Steuerbelastung von 12,02 Prozent. Diese Steuerbelastung wäre weiterhin tiefer als jene vor der Steuergesetzrevision 2008.

Im Zusammenhang mit dem nationalen Finanzausgleich wurde der Steuerausschöpfungsindex entwickelt, der die Fiskalbelastung innerhalb eines Kantons bemisst. Seit 2010 nahm die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials im Kanton Luzern von 27,4 auf 20,5 Prozent für 2017 ab. Aktuell weisen sechs Deutschschweizer Kantone einen tieferen Steuerausschöpfungsindex als der Kanton Luzern aus. Seit 2013 liegt die steuerliche Ausschöpfung des Kantons Luzern unter dem Schweizer Durchschnitt.

Statistische Informationen zu den Öffentlichen Finanzen

Die öffentliche Statistik liefert eine Vielzahl an Kennzahlen zur Thematik Öffentliche Finanzen. Auf der Internetseite von LUSTAT können verschiedene Kennzahlen wie zum Beispiel Steuerfüsse, kantonale Einnahmen und Ausgaben, Gemeindefinanzen und Zufriedenheit mit der kantonalen Steuerpolitik aufgerufen werden.

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