Steuerkraft 2021

Relative Steuerkraft annähernd konstant

Die ordentlichen Steuern der Luzerner Gemeinden sind 2021 insgesamt um 36 Millionen Franken gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 3 Prozent. Die Steuerkraft, welche die ordentlichen Steuererträge um den Einfluss veränderter Steuerfüsse bereinigt, ist im Mittel absolut um 2 Prozent und relativ (pro Einwohner/in) um 1 Prozent gestiegen. Fast die Hälfte der 80 Luzerner Gemeinden verzeichnete allerdings einen Rückgang der relativen Steuerkraft.

Steuererträge der natürlichen Personen betragen 85 Prozent der ordentlichen Steuereinnahmen

Die ordentlichen Gemeindesteuern sind jene Steuererträge, die vom Gemeindesteuerfuss abhängig sind. An den gesamten Fiskalerträgen hatten die ordentlichen Steuererträge 2021 einen Anteil von 92 Prozent. Vom Steuerfuss unabhängige Steuern sind vor allem die Sondersteuern sowie die Besitz- und Aufwandsteuern.

Mit einem Anteil von rund 80 Prozent (1,2 Mrd. Fr.) trugen die direkten Steuern der natürlichen Personen 2021 am meisten zu den Fiskalerträgen bei. Werden nur die ordentlichen Gemeindesteuern betrachtet, betrug der Anteil der Steuern der natürlichen Personen im kantonalen Mittel 85 Prozent und derjenige der juristischen Personen 15 Prozent. Im Mittel betrugen die Steuererträge im Kanton Luzern bei den Einkommenssteuern 2'302 Franken pro Einwohner/in und bei den Vermögenssteuern 351 Franken pro Einwohner/in. Bei den Steuererträgen der juristischen Personen wurden im Mittel 395 Franken Gewinnsteuern pro Einwohner/in und 89 Franken Kapitalsteuern pro Einwohner/in verbucht.

Auf Ebene der einzelnen Gemeinden kamen 2021 die Anteile der juristischen Personen an den ordentlichen Gemeindesteuern zwischen 1 und 36 Prozent zu liegen. Bei 53 der 80 Luzerner Gemeinden betrug der Steueranteil juristischer Personen weniger als 10 Prozent. Unter 2,5 Prozent liegt der Anteil bei den Gemeinden Greppen, Meierskappel, Romoos, Schlierbach und Eich. Den höchsten Anteil wies die Gemeinde Root aus (gut 35%). Im Vorjahr hatte dieser Wert bei Root 42 Prozent betragen. Dies zeigt, dass die Steuern juristischer Personen grossen Schwankungen unterliegen können.

Leichter Anstieg der absoluten Steuerkraft dank Zuwachs des Steuerertrags der juristischen Personen

Die ordentlichen Gemeindesteuern der Luzerner Gemeinden sind von 1,36 Milliarden Franken (2020) auf 1,40 Milliarden Franken (2021) angestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung um 36 Millionen Franken oder knapp 3 Prozent. Neben Steuerfusserhöhungen tragen auch anderweitige Faktoren zu höheren Steuereinnahmen bei. Welchen Einfluss diese weiteren Faktoren haben, zeigt die Kennzahl der absoluten Steuerkraft. Die absolute Steuerkraft sagt aus, wie viel Steuerertrag mit einer Steuerfusseinheit eingenommen wird. 2021 betrug die absolute Steuerkraft aller Gemeinden 784 Millionen Franken. Dies entspricht einem Zuwachs um 14 Millionen Franken oder 2 Prozent.

Der Anstieg der Steuerkraft um 2 Prozent ist auf den Steuerertrag bei den juristischen Personen zurückzuführen. Die direkten Steuern der juristischen Personen sind 2021 gegenüber dem Vorjahr um 48 Millionen Franken gestiegen. Dagegen verzeichneten die direkten Steuern der natürlichen Personen insgesamt einen Rückgang um 14 Millionen Franken. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Einkommens- und Vermögenssteuern aus früheren Jahren (Nachträge) zurückzuführen: Die Nachträge gingen um 50 Millionen Franken zurück. Ausserordentlich hohe Nachträge in der Rechnung 2020 einzelner Gemeinden wiederholten sich nicht in der Rechnung 2021. Mutmasslich kam es im Zug der Corona-Pandemie zudem zu Einbussen bei den Einkommen und Vermögen, welche zu Rückerstattungen von provisorischen Steuerzahlungen geführt haben. Ein kleiner Teil des Rückgangs der Nachträge bei den Einkommenssteuern (ca. 4 Mio. Fr.) lässt sich ausserdem als "Nachwirkung" des Steuerfussabtauschs im Jahr 2020 erklären (Senkung der Gemeindesteuerfüsse um 0,1 Einheiten).

Die Sondersteuern und die Besitz- und Aufwandsteuern sind nicht Bestandteil der ordentlichen Steuern und fliessen somit nicht in die Berechnung der Steuerkraft ein. Beide Steuerkategorien nahmen 2021 gegenüber dem Vorjahr zu. Die Sondersteuern stiegen um 13 Millionen Franken. Zurückzuführen ist die Zunahme auf die Steuererträge der Nachkommenserbschaftssteuern bei der Stadt Luzern. Die Besitz- und Aufwandsteuern (Vergnügungssteuern, Kurtaxen etc.) stiegen um gut 1 Million Franken auf 7 Millionen Franken an. Dies ist immer noch weit entfernt vom Vor-Corona-Niveau von 2019 mit 13 Millionen Franken.

Wachstum der mittleren relativen Steuerkraft um 1 Prozent

Die relative Steuerkraft setzt die absolute Steuerkraft ins Verhältnis zur Bevölkerung. Damit wird die Kennzahl um das Bevölkerungswachstum bereinigt. Zudem werden Gemeindevergleiche ermöglicht. Das kantonale Mittel der relativen Steuerkraft lag 2021 bei 1'865 Franken. Dieser Wert liegt um 15 Franken über dem bisherigen Höchstwert vom Vorjahr. Der prozentuale Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrug knapp 1 Prozent. Das Wachstum lag damit 1 Prozentpunkt unter demjenigen der absoluten Steuerkraft (+2%).

Eine relative Steuerkraft von unter 800 Franken wiesen 2 der 80 Luzerner Gemeinden auf: Romoos (682 Fr.) und Luthern (774 Fr.). Die relative Steuerkraft von 9 Gemeinden lag unter 1'100 Franken; das ist 1 Gemeinde weniger als im Vorjahr (der Wert von Flühli ist auf über 1'100 Fr. angestiegen). Die 9 Gemeinden befinden sich in der Nachbarschaft von Willisau und der Analyseregion Entlebuch.

Über die höchste relative Steuerkraft von 5'203 Franken verfügte Meggen. Dieser Wert liegt um einiges über dem zweithöchsten Wert von Vitznau mit 3'658 Franken und beträgt fast das 8-Fache der Steuerkraft von Romoos (tiefster Wert). Gemeinden mit einer Steuerkraft von 2'000 Franken und höher fanden sich in der Umgebung von Vierwaldstätter- und Sempachersee sowie in der Gegend Rontal/Rooterberg. Neu zu dieser Kategorie gestossen sind Gisikon und Sursee. Nicht mehr zu dieser Kategorie gehören Greppen, Honau, Mauensee und Udligenswil.

Als bevölkerungsstärkste Gemeinde lag Luzern mit einer relativen Steuerkraft von 2'599 Franken über dem kantonalen Mittel. Von den übrigen 5 bevölkerungsstärksten Gemeinden wies Horw ebenfalls eine überdurchschnittliche relative Steuerkraft auf (3'288 Fr.). Die relative Steuerkraft der Gemeinden Emmen (1'291 Fr.), Ebikon (1'489 Fr.) und Kriens (1'522 Fr.) war dagegen unterdurchschnittlich.

2021

Fast die Hälfte der Gemeinden mit rückläufiger relativer Steuerkraft

Im Vorjahresvergleich fällt auf, dass beinahe die Hälfte der 80 Luzerner Gemeinden 2021 eine Abnahme der relativen Steuerkraft erfahren hat. Die grösste Abnahme zeigt sich bei der Gemeinde Weggis (–628 Fr. bzw. –15%), gefolgt von Horw (–567 Fr. bzw. –15%) und Greppen (–545 Fr. bzw. –26%). Der Rückgang ist mehrheitlich auf die Steuernachträge bei den natürlichen und teils auch bei den juristischen Personen zurückzuführen. Bei Horw und Weggis waren im Vorjahr aussergewöhnlich hohe Nachträge bei den Einkommenssteuern angefallen, die 2021 nicht wieder realisiert wurden. Bei einzelnen Gemeinden trugen auch die Sondersteuern auf Kapitalauszahlungen natürlicher Personen zum Rückgang der relativen Steuerkraft bei. Von den fünf bevölkerungsstärksten Gemeinden war die relative Steuerkraft neben Horw auch bei Ebikon und Kriens rückläufig (Ebikon: –85 Fr. bzw. –5%, Kriens: –43 Fr. bzw. –3%). Luzern und Emmen wiesen dagegen ein Wachstum aus (Luzern: +259 Fr. bzw. +11%, Emmen: +21 Fr. bzw. +2%). Ein Wachstum von über 10 Prozent zeigten neben der Stadt Luzern noch 3 weitere Gemeinden: Grossdietwil (+232 Fr. bzw. +20%), Dierikon (+255 Fr. bzw. +15%) und Inwil (+177 Fr. bzw. +11%). Das hohe Wachstum liegt insbesondere in einer Zunahme der Gewinnsteuern juristischer Personen begründet. Bei Inwil stiegen zudem die Sondersteuern auf Kapitalauszahlungen natürlicher Personen stark an.

Die gemachten Ausführungen zeigen auf, dass Einmaleffekte und lokale Besonderheiten zu Schwankungen und zu einer uneinheitlichen Entwicklung der relativen Steuerkraft der Gemeinden führen können. Unter den Gemeindeprofilen ist eine Grafik zur relativen Steuerkraft über die letzten elf Jahre je Gemeinde aufgeführt, welche die längerfristige Entwicklung zeigt.

Hohe Volatilität bei den Spitzenpositionen der relativen Steuerkraft

Unten stehende Grafik zeigt die Entwicklung der relativen Steuerkraft in den Luzerner Gemeinden seit 1980. Die schwarze Linie bildet das Kantonsmittel ab. Im vergleichsweise hohen Wachstum der mittleren relativen Steuerkraft von 7 beziehungsweise 8 Prozent in den Jahren 2018 und 2020 spiegeln sich Steuergesetzrevisionen, die auf die jeweiligen Jahre hin in Kraft traten. Vom Jahr 2020 auf das Jahr 2021 stagniert die mittlere relative Steuerkraft beinahe.

In der Grafik dunkelblau markiert sind diejenigen 5 Gemeinden, die 2021 die höchste relative Steuerkraft aufwiesen; hellblau diejenigen 5 Gemeinden mit der tiefsten relativen Steuerkraft. Meggen ist seit 1980 die Gemeinde mit der höchsten relativen Steuerkraft. Bei den hochplatzierten Gemeinden zeigt sich über die Jahre eine hohe Volatilität. Von den 5 Gemeinden mit der höchsten relativen Steuerkraft 2021 verzeichneten die Werte von Meggen, Weggis und Horw einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr, die Werte von Vitznau und Eich dagegen einen Anstieg. Damit wurde Vitznau wie bereits in den Jahren 2016 und 2017 zur Gemeinde mit der zweithöchsten relativen Steuerkraft im Kanton (knapp vor Weggis). Romoos ist seit 1988 die Gemeinde mit der tiefsten relativen Steuerkraft im Kanton und Luthern seit 2014 die Gemeinde mit der zweittiefsten relativen Steuerkraft. Die Werte der Gemeinden mit einer tiefen relativen Steuerkraft liegen nahe beieinander. Sie sind seit 1980 allesamt leicht angestiegen, ohne grössere Ausschläge aufzuweisen.

Autorin: Anita Brunner / 13. Oktober 2022

Kontakt

Anita Brunner

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Telefon: +41 41 228 45 78

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