Steuerkraft 2020

Zunahme der relativen Steuerkraft um 8 Prozent

Die ordentlichen Steuern der Luzerner Gemeinden sind im Jahr 2020 insgesamt um 40 Millionen Franken gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 3 Prozent. Die einzelnen Bestandteile der ordentlichen Steuern wiesen dabei unterschiedliche Entwicklungen auf. Während die Steuererträge aus den Einkommenssteuern einen Rückgang verzeichneten, nahmen die Erträge aus den Vermögenssteuern und den Gewinnsteuern zu. Diese Entwicklungen sind ein Abbild der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) sowie der Steuergesetzrevision 2020.

Die Steuerkraft, welche die ordentlichen Steuererträge um den Einfluss veränderter Steuerfüsse bereinigt, ist 2020 absolut um 9 Prozent und relativ (pro Einwohner/in) um 8 Prozent gestiegen.

Steuererträge der natürlichen Personen tragen zu 89 Prozent zu den ordentlichen Steuereinnahmen bei

Die ordentlichen Gemeindesteuern sind jene Steuererträge, die vom Gemeindesteuerfuss abhängig sind. An den gesamten Fiskalerträgen hatten die ordentlichen Steuererträge im Jahr 2020 einen Anteil von 93 Prozent. Vom Steuerfuss unabhängige Steuern sind vor allem die Sondersteuern sowie Besitz- und Aufwandsteuern.

Mit einem Anteil von rund 83 Prozent (1,2 Mrd. Fr.) trugen die direkten Steuern der natürlichen Personen im Jahr 2020 am meisten zu den Fiskalerträgen bei. Werden nur die ordentlichen Gemeindesteuern betrachtet, betrug der Anteil der Steuern der natürlichen Personen im kantonalen Mittel 89 Prozent und derjenige der juristischen Personen 11 Prozent. Auf Ebene der einzelnen Gemeinden kamen die Anteile der juristischen Personen an den ordentlichen Gemeindesteuern im Jahr 2020 zwischen 2 und 42 Prozent zu liegen. Rund die Hälfte der Gemeinden hatte einen Steueranteil juristischer Personen, der 6 Prozent oder weniger der ordentlichen Steuereinnahmen betrug. Der tiefste Anteil von rund 2 Prozent lag in den sieben Gemeinden Eich, Fischbach, Greppen, Horw, Romoos, Schwarzenberg und Udligenswil vor. Den höchsten Anteil von 42 Prozent wies die Gemeinde Root aus (42%). Einen noch höheren Wert fand sich in den vergangenen zehn Jahren einzig bei der Gemeinde Dierikon (2011: 49%).

Anstieg der ordentlichen Steuereinnahmen und der absoluten Steuerkraft

Im Jahr 2020 wurden die Luzerner Gemeinden durch die AFR18 verpflichtet, ihren Steuerfuss um 0,1 Einheiten zu senken, was zu Mindererträgen bei den provisorischen Steuerrechnungen führte. Diese Erträge der "Einkommenssteuern natürliche Personen Rechnungsjahr" verzeichneten entsprechend im Jahr 2020 insgesamt einen Rückgang von rund 30 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Die Kennzahl der absoluten Steuerkraft bereinigt die ordentlichen Steuererträge um den Einfluss solch veränderter Steuerfüsse. Trotz der erwähnten Mindererträge sind die ordentlichen Steuern der Luzerner Gemeinden insgesamt von 1,32 Milliarden Franken (2019) auf 1,36 Milliarden Franken (2020) angestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung um 40 Millionen Franken oder 3 Prozent. Die absolute Steuerkraft lag 2020 bei 770 Millionen Franken und stiegt damit um 64 Millionen Franken bzw. 9 Prozent.

Der Anstieg der ordentlichen Steuern trotz der Steuerfusssenkung ist auf verschiedene anderweitige Faktoren zurückzuführen, welche die Steuererträge beeinflussten. So verzeichneten die Vermögenssteuern einen Zuwachs von 29 Millionen Franken. Hintergrund ist die kantonale Steuergesetzrevision, die auf 2020 in Kraft trat und eine auf 4 Jahre befristete Erhöhung des Vermögenssteuertarifs enthält. Ausserdem federten gute Erträge aus früheren Jahren (Nachträge) die Mindererträge bei den provisorisch bezogenen Einkommenssteuern der natürlichen Personen ab. Insgesamt gingen die Einkommenssteuern im Total somit lediglich um 3 Millionen Franken zurück.

Bei den juristischen Personen verzeichneten die Gewinnsteuern einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 14 Millionen Franken. Da ab dem Jahr 2020 die steuerliche Bevorzugung von Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft wurde und diese neu die ordentlichen Gewinnsteuern entrichten müssen, wurde dies in der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt.

Auch bei den Sondersteuern und den Besitz- und Aufwandsteuer (nichtordentliche Steuern) zeigten sich Besonderheiten. Die Erträge bei den Sondersteuern gingen insgesamt um rund 24 Millionen Franken zurück. Dies steht im Zusammenhang mit der AFR18. Bei den drei Sondersteuern Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern und Erbschaftssteuern wurde der Gemeindeanteil an den Steuererträgen gegenüber dem Kanton auf 30 Prozent reduziert (vormals 50%).

Die Besitz- und Aufwandsteuern waren im Rechnungsjahr 2020 ebenfalls rückläufig. Die Einschränkungen im Bereich Kultur und Tourismus aufgrund der Covid19-Pandemie wirkten sich auf die Vergnügungssteuern (Abgabe bei entgeltlichen öffentlichen Veranstaltungen) und die Kurtaxen aus. Die Vergnügungssteuern gingen um 4 Millionen Franken und die Kurtaxen um knapp 3 Millionen Franken zurück.

Neuer Höchstwert der mittleren relativen Steuerkraft

Die relative Steuerkraft setzt die absolute Steuerkraft ins Verhältnis zur Bevölkerung. Damit wird die Kennzahl um das Bevölkerungswachstum bereinigt und es werden Gemeindevergleiche ermöglicht. Das kantonale Mittel der relativen Steuerkraft lag 2020 bei 1'850 Franken und erzielte damit einen neuen Höchstwert. Der Anstieg zum Vorjahr betrug gut 8 Prozent. Das Wachstum lag damit nur leicht unter demjenigen der absoluten Steuerkraft (+9%). Der Bevölkerungsanstieg trägt somit nur zu einem geringen Anteil an den Zuwachs der absoluten Steuerkraft bei.

Die 5 Luzerner Gemeinden mit der tiefsten relativen Steuerkraft waren Romoos (676 Fr.), Luthern (791 Fr.), Hergiswil (911 Fr.), Ufhusen (912 Fr.) und Doppleschwand (950 Fr.). Die 5 Luzerner Gemeinden mit der höchsten relativen Steuerkraft waren Meggen (5'355 Fr.), Weggis (4'227 Fr.), Horw (3'855 Fr.), Vitznau (3'475 Fr.) und Eich (3'028 Fr.). Insgesamt unterschieden sich die Luzerner Gemeinden deutlich voneinander: Meggen wies als Gemeinde mit der höchsten relativen Steuerkraft eine 8-mal höhere relative Steuerkraft auf als Romoos, wo die relative Steuerkraft kantonsweit am tiefsten lag. Als bevölkerungsstärkste Gemeinde lag Luzern mit einer relativen Steuerkraft von 2'340 Franken über dem kantonalen Mittel. Die ebenfalls bevölkerungsstarken Gemeinden Emmen, Kriens und Ebikon wiesen eine relative Steuerkraft unter dem kantonalen Mittel auf (Emmen: 1'270 Fr.; Kriens 1'565 Fr.; Ebikon 1'574 Fr.).

Die Gemeinden mit hoher oder tiefer Steuerkraft verteilen sich unterschiedlich über den Kanton. Gemeinden mit einer Steuerkraft von 2'000 Franken und höher fanden sich 2020 in der Umgebung von Vierwaldstätter- und Sempachersee sowie in der Gegend Rontal/Rooterberg. Gemeinden mit einer Steuerkraft von unter 1'100 Franken fanden sich in der Region Entlebuch sowie in der Nachbarschaft von Willisau.

2020

Schwankungen der Steuereinnahmen juristischer Personen haben Einfluss auf Steuerkraft

Im Vorjahresvergleich zeigt Root die deutlichste Veränderung der relativen Steuerkraft (+34%). Das ist auf ein hohes Wachstum der Erträge bei den juristischen Personen zurückzuführen. Ein hohes Wachstum von über 20 Prozent verzeichneten zudem die Gemeinden Honau (+28%) und Eich (+21%). Honau hatte von 2018 auf 2019 einen Rückgang der relativen Steuerkraft um 12 Prozent erfahren. Im Jahr 2019 hatten Rückzahlungen von Gewinnsteuern den Steuerertrag der juristischen Personen von Honau erheblich geschmälert. Dies zeigt, dass aufgrund der volatilen Steuereinnahmen juristischer Personen die Steuerkraft einer Gemeinde kurzfristig stark schwanken kann. Unter den Gemeindeprofilen ist eine Grafik zur relativen Steuerkraft über die letzten elf Jahre je Gemeinde aufgeführt, welche die längerfristige Entwicklung zeigt.

Negative Veränderungen bei der relativen Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr finden sich bei 6 Gemeinden: Aesch (–6%), Adligenswil (–6%), Buchrain (–4%), Wolhusen (–4%), Dierikon (–3%) und Nebikon (-2%). In den 5 bevölkerungsstärksten Gemeinden nahm die relative Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr überall zu: Luzern (+9%), Emmen (+4%), Kriens (+11%), Horw (+18%) und Ebikon (+7%). Somit lagen von diesen Gemeinden Emmen und Ebikon im Jahr 2020 unter dem Kantonsdurchschnitt von 8 Prozent.

Hohe Volatilität bei den Spitzenpositionen der relativen Steuerkraft

Untenstehende Grafik zeigt die Entwicklung der relativen Steuerkraft in den Luzerner Gemeinden seit 1980. Die schwarze Linie bildet das Kantonsmittel ab. Es ist ersichtlich, dass in den Jahren 2018 und 2020 die mittlere relative Steuerkraft ein vergleichsweise hohes Wachstum von 7 bzw. 8 Prozent aufwies. Darin spiegeln sich Steuergesetzrevisionen, die auf die jeweiligen Jahre hin in Kraft traten. Im Jahr 2018 wurde der Eigenbetreuungsabzug für Kinder reduziert, der Abzug der Fahrkosten an den Arbeitsplatz (Pendlerabzug) begrenzt sowie die Teilbesteuerung der Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens erhöht. Im Jahr 2020 wurde der Vermögenssteuertarif erhöht und die steuerliche Bevorzugung von Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft.

In der Grafik dunkelblau markiert sind diejenigen 5 Gemeinden, die 2020 die höchste relative Steuerkraft aufwiesen; hellblau diejenigen 5 Gemeinden mit der tiefsten Steuerkraft. Die Differenz von Meggen, seit 1980 die Gemeinde mit der höchsten relativen Steuerkraft, zu den restlichen Luzerner Gemeinden hat sich vor allem in den 1990er-Jahren akzentuiert. Seit 1988 ist Romoos die Gemeinde mit der tiefsten Steuerkraft im Kanton.

Die Werte der hochplatzierten Gemeinden zeigen über die Jahre eine hohe Volatilität. Vitznau und Eich, die beiden Gemeinden mit der viert- bzw. fünfthöchsten Steuerkraft im Jahr 2020, wiesen in früheren Jahren teilweise sogar unterdurchschnittliche Werte auf; Vitznau letztmals 2010 und Eich 1992. Die 5 Gemeinden mit der tiefsten relativen Steuerkraft weisen deutlich kleinere Schwankungen auf. Zwar erhöhte sich ihre Steuerkraft seit 1980 kontinuierlich, die jährlichen Veränderungen waren jedoch deutlich geringer als bei den Gemeinden mit sehr hoher Steuerkraft. Die Steuererträge pro Einwohner/in zeitigen in diesen Gemeinden folglich eine konstantere Entwicklung.

Autorin: Anita Brunner / 4. November 2021

Kontakt

Anita Brunner

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