Steuerfüsse 2020

Steuerfüsse der Gemeinden im Zeichen der AFR18

Die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) sah einen Steuerfussabtausch zwischen dem Kanton und den Gemeinden vor. Dadurch kam es 2020 zu grossflächigen Anpassungen der Gemeindesteuerfüsse. Gemäss den Bestimmungen der AFR18 erfolgte eine Senkung der Gemeindesteuerfüsse um jeweils 0,1 Einheiten. In der Folge ist der mittlere Steuerfuss (provisorisch) der Luzerner Gemeinden von 1,87 Einheiten im Jahr 2019 auf 1,77 Einheiten im Jahr 2020 gesunken. Der Steuerfuss der Staatssteuer wurde im Gegenzug um 0,1 Einheiten angehoben und beträgt neu 1,7 Einheiten. Einzig die Gemeinde Vitznau weist 2020 einen unveränderten Steuerfuss auf, der bei 1,4 Einheiten liegt. Ermöglicht hat dies das Bundesgerichtsurteil vom 18. Mai 2020, das eine Beschwerde verschiedener Gemeinden teilweise guthiess und die Aufhebung der Gemeindeautonomie zur Bestimmung der Steuerfüsse für ungültig erklärte. Die Gemeinde Meggen hat mit 0,89 Einheiten den tiefsten Steuerfuss im Kanton. Der höchste Steuerfuss liegt bei 2,40 Einheiten (Wikon). Luzern als bevölkerungsstärkste Gemeinde hat einen Steuerfuss von 1,75 Einheiten.

Mittlerer Steuerfuss um 0,1 Einheiten gesunken

Mit der Umsetzung der durch die AFR18 vorgeschriebenen Senkung der Gemeindesteuerfüsse um 0,1 Einheiten ist auch der provisorische mittlere Steuerfuss um 0,1 Einheiten auf 1,77 Einheiten gesunken. Mit dieser speziellen Ausgangslage bleiben die Relationen der Gemeindesteuerfüsse weitgehend unverändert. Meggen bleibt seit 1992 ununterbrochen die Luzerner Gemeinde mit dem tiefsten Steuerfuss (2020: 0,89 Einheiten), während der höchste Steuerfuss mit 2,40 Einheiten das dritte Jahr in Folge in der Gemeinde Wikon gilt.

Zusätzlich zur Staats- und Gemeindesteuer erheben die 3 Landeskirchen bei Konfessionsangehörigen und juristischen Personen die Kirchensteuer. Die Ansätze variieren 2020 zwischen 0,20 und 0,45 Einheiten, wobei die römisch-katholische Kirche in den verschiedenen Kirchgemeinden die grösste Spannweite aufweist. Bei der christkatholischen Kirche kommt kantonsweit ein einheitlicher Steuerfuss von 0,31 Einheiten zur Anwendung. Im Mittel liegen die Steuerfüsse bei der römisch-katholischen Kirche bei 0,27 Einheiten und bei der reformierten Kirche bei 0,26 Einheiten.

Steuerfüsse von 2,30 Einheiten und mehr werden seltener

Mit den tieferen Gemeindesteuerfüssen hat im Kanton Luzern jener Bevölkerungsanteil markant abgenommen, der mit einem Gemeindesteuerfuss von 2,30 Einheiten oder höher besteuert wird: 2019 betraf dies 26'453 Personen, 2020 sind es noch 12'829 Personen oder 3 Prozent der mittleren Wohnbevölkerung. Diese Reduktion ist auf die Gemeinden Schüpfheim, Altbüron, Grossdietwil und Reiden zurückzuführen, welche den Steuerfuss auf das Jahr 2020 hin von 2,30 auf 2,20 Einheiten gesenkt haben. Zu 2,20 Einheiten oder mehr werden 2020 gut 6 Prozent der Luzerner Bevölkerung besteuert; für knapp 58 Prozent der Bevölkerung gilt ein Steuerfuss zwischen 1,80 bis < 2,20 Einheiten. Mit einem Steuerfuss von weniger als 1,80 Einheiten werden 36 Prozent der Bevölkerung besteuert, und für knapp 9 Prozent gilt ein Steuerfuss von weniger als 1,50 Einheiten.

Deutlicher Zusammenhang zwischen Steuerkraft und Steuerfüssen

Nicht überraschend besteht eine deutliche negative Korrelation zwischen der relativen Steuerkraft und dem Steuerfuss (für das Jahr 2019 beträgt der Korrelationskoeffizient –0,8). Kann eine Gemeinde nur auf eine geringe relative Steuerkraft zurückgreifen, ist ein höherer Steuerfuss erforderlich, damit die Aufwände gedeckt werden können und keine Verschuldung resultiert. Bei einem bestehenden Steuersubstrat von natürlichen und juristischen Personen mit einer hohen Steuerkraft reichen tiefe Steuerfüsse für die Deckung der Aufwände aus. Zudem wirken tiefe Steuerfüsse besonders attraktiv auf Steuerzahler/innen mit hoher Steuerkraft. Zwischen der Einwohnerstärke und dem Steuerfuss ist dagegen praktisch keine Korrelation festzustellen. Die Einwohnerzahl hat somit keinen relevanten Einfluss auf den Steuerfuss. Kleinere Gemeinden weisen nicht zwingend einen höheren Steuerfuss auf.

Autorin: Anita Brunner / korrigierte Version vom 26. Oktober 2020

Kontakt

Anita Brunner

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Telefon: +41 41 228 45 78

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