Steuerfüsse 2019

22 Gemeinden verändern den Steuerfuss

2019 haben im Kanton Luzern 11 Gemeinden ihren Steuerfuss gesenkt, 11 Gemeinden haben ihn erhöht. Der Steuerfuss für die Staatssteuer bleibt bei 1,60 Einheiten. Meggen hat trotz Steuerfusserhöhung weiterhin den tiefsten Steuerfuss im Kanton (neu: 0,99 Einheiten), der höchste Steuerfuss liegt unverändert bei 2,50 Einheiten (Wikon). Der mittlere Steuerfuss (provisorisch) ist leicht auf 1,88 Einheiten angestiegen. Abgenommen hat die Zahl der Luzerner/innen, welche mit einem Steuerfuss von 2,30 Einheiten oder höher besteuert werden.

Mittlerer Steuerfuss ist leicht angestiegen

11 Luzerner Gemeinden haben auf das Jahr 2019 hin eine Senkung des Steuerfusses vorgenommen. Die grössten Reduktionen wurden in Rickenbach und in Werthenstein mit einer Senkung um je 0,15 Einheiten verfügt. Ebenso viele, nämlich 11 Luzerner Gemeinden, haben 2019 ihren Steuerfuss erhöht. Die stärkste Erhöhung wurde in Triengen mit einer Steigerung um 0,25 auf 2,00 Einheiten vorgenommen. Meggen bleibt seit 1992 ununterbrochen die Luzerner Gemeinde mit dem tiefsten Steuerfuss (2019: 0,99 Einheiten), während der höchste Steuerfuss mit 2,50 Einheiten in Wikon besteht. Der provisorische mittlere Steuerfuss ist erstmals seit 2014 wieder angestiegen: von 1,87 Einheiten im Jahr 2018 auf 1,88 Einheiten im Jahr 2019.

Zusätzlich zur Staats- und Gemeindesteuer erheben die 3 Landeskirchen bei Konfessionsangehörigen und juristischen Personen die Kirchensteuer. Die Ansätze variieren 2019 zwischen 0,20 und 0,45 Einheiten, wobei die römisch-katholische Kirche in den verschiedenen Kirchgemeinden die grösste Spannweite aufweist. Bei der christkatholischen Kirche kommt kantonsweit ein einheitlicher Steuerfuss von 0,31 Einheiten zur Anwendung. Im Mittel liegen die Steuerfüsse bei der römisch-katholischen Kirche bei 0,27 Einheiten und bei der reformierten Kirche bei 0,26 Einheiten.

Steuerfüsse von 2,30 Einheiten und mehr gelten für weniger Personen

2019 hat im Kanton Luzern jener Bevölkerungsanteil abgenommen, der mit einem Steuerfuss von 2,30 Einheiten oder höher besteuert wird: 2018 betraf dies 32'681 Personen, 2019 sind es noch 26'453 Personen oder 6,5 Prozent der mittleren Wohnbevölkerung. Diese Reduktion ist auf die Gemeinden Büron, Geuensee, Menznau und Werthenstein zurückzuführen, welche auf das Jahr 2019 hin ihren Steuerfuss auf unter 2,30 Einheiten gesenkt haben. Zu mehr als 2,20 Einheiten werden 2019 knapp 17 Prozent der Luzerner Bevölkerung besteuert; 72 Prozent der Bevölkerung werden zu einem Steuerfuss zwischen 1,80 und 2,20 Einheiten besteuert. Knapp 12 Prozent werden mit einem Steuerfuss besteuert, der weniger als 1,80 Einheiten umfasst, und für 5 Prozent der Bevölkerung gilt ein Steuerfuss von maximal 1,50 Einheiten.

Deutlicher Zusammenhang zwischen Steuerkraft und Steuerfüssen

Nicht überraschend besteht eine deutliche Korrelation zwischen der relativen Steuerkraft und dem Steuerfuss. Kann eine Gemeinde nur auf eine geringe relative Steuerkraft zurückgreifen, muss sie den Steuerfuss höher ansetzen, um die eigenen Aufwände decken zu können. Beachtenswerterweise ist jedoch zwischen der Einwohnerstärke und dem Steuerfuss praktisch keine Korrelation festzustellen. Das bedeutet, dass kleinere Gemeinden nicht zwingend einen höheren Steuerfuss aufweisen. Die Höhe der Steuerfüsse der Gemeinden wird folglich viel stärker von der verfügbaren Steuerkraft bestimmt, denn von der Einwohnerstärke. Es ist also primär das Steuersubstrat von natürlichen und juristischen Personen, welches als Treiber des Steuerfusses fungiert.

Autor: Raphael Vogel / 5. November 2019

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