Gemeindefinanzen - Rechnungsabschlüsse 2018 (Gemeinden nach HRM2)

Aufwandüberschuss bei Emmen, Ertragsüberschüsse bei den restlichen HRM2-Gemeinden

4 von den 5 Luzerner Gemeinden, die 2018 bereits auf das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 umgestellt haben, weisen einen Ertragsüberschuss aus; Emmen weist einen Aufwandüberschuss von rund 4,6 Millionen Franken aus. Auch bei den HRM2-Gemeinden bringen 2018 die Bereiche „Bildung“ und „Soziale Sicherheit“ die höchsten Nettobelastungen mit sich.

Emmen mit den kräftigsten Investitionen pro Kopf

Von den 5 Luzerner Gemeinden, die 2018 bereits nach HRM2 gebucht haben, weisen die Gemeinden Ermensee, Buchrain, Schlierbach und Nebikon einen Ertragsüberschuss aus. Emmen weist einen Aufwandüberschuss von rund 4,6 Millionen Franken aus. Sämtliche Gemeinden ausser Ermensee weisen positive Nettoinvestitionen aus. Am kräftigsten investiert hat die Gemeinde Emmen mit 215 Franken Nettoinvestitionen pro Kopf. Den höchsten Fiskalertrag pro Person der HRM2-Gemeinden weist Buchrain mit 3'261 Franken pro Kopf auf, gefolgt von Ermensee mit 3'093 Franken. Den tiefsten Fiskalertrag pro Person weist die Gemeinde Schlierbach mit 2'024 Franken aus. Der Fiskalertrag entspricht dabei dem Ertrag der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen, der Sondersteuern und der Besitz- und Aufwandsteuern.

Neu unter HRM2: Buchen nach dem True-and-fair-Prinzip

Mit der Einführung von HRM2 ändern sich nicht nur Rechnungslegungsstandards, sondern auch Begrifflichkeiten. Aus der Bestandesrechnung wird die Bilanz, aus der Laufenden Rechnung die Erfolgsrechnung. Die Änderungen entsprechen einer Angleichung an privatwirtschaftliche Termini. Wichtig für das Verständnis des Übergangs von HRM1 nach HRM2 ist zudem die sogenannte „Aufwertungsreserve“. Ein Kernprinzip von HRM2 stellt das Buchen nach dem True-and-fair-Prinzip dar – das Buchen nach tatsächlichen Verhältnissen. HRM2 erlaubt damit keine stillen Reserven mehr in der Buchhaltung. Im Zug der Einführung von HRM2 wird das Verwaltungsvermögen neubewertet und erhöht sich deswegen oft, was in Zukunft auch einen höheren Abschreibungsbedarf nach sich zieht. Da dies lediglich eine buchhalterische Realität widerspiegelt, wurde das Eigenkapital mittels der Aufwertungsreserve aufgestockt, um die zukünftigen höheren Abschreibungen korrekt vornehmen zu können, ohne das Ergebnis zu belasten. Auch das Finanzvermögen wird mit der Einführung von HRM2 einer Neubewertung unterzogen. Die vorgenommenen Neubewertungen des Verwaltungs- und Finanzvermögens der HRM2-Gemeinden sind in den jeweiligen Bilanzanpassungsberichten ersichtlich.

Neue Analysemöglichkeiten durch die gestufte Erfolgsrechnung

Eine weitere wichtige Neuerung, die mit HRM2 eingeführt wird, ist die gestufte Erfolgsrechnung. Hierbei wird das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung in verschiedene Bestandteile aufgetrennt. Dadurch wird ersichtlich, inwiefern das Gesamtergebnis auf das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit, das Finanzergebnis und das ausserordentliche Ergebnis zurückzuführen ist. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit und das Finanzergebnis ergeben zusammen das operative Ergebnis, welches gemeinsam mit dem ausserordentlichen Ergebnis schliesslich zum Gesamtergebnis führt.

Von den 5 HRM2-Gemeinden (Buchrain, Emmen, Ermensee, Nebikon und Schlierbach) weisen 3 ein positives operatives Ergebnis auf. Durch den Beizug des ausserordentlichen Ergebnisses erzielen schliesslich – wie bereits dargestellt – 4 Gemeinden ein positives Gesamtergebnis. Hierbei zeigt sich ein für die Einführungsphase von HRM2 charakteristischer Effekt: Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit wird infolge des True-and-fair-Prinzips durch höhere Abschreibungen belastet, welche durch den höheren ausserordentlichen Ertrag jedoch wieder ausgeglichen werden (durch sukzessive Auflösung der Aufwertungsreserven). Eine Ausnahme stellt Emmen dar: Hier musste die Aufwertungsreserve infolge eines bestehenden Bilanzfehlbetrages bei der Umstellung auf HRM2 direkt ins Eigenkapital gebucht werden. Das bereits negative operative Ergebnis wird durch ausserordentlichen Aufwand zusätzlich belastet – ausgelöst durch die Amortisation der LUPK-Aufzahlungsschuld.

Aussagekräftigere Nettobelastungen infolge HRM2

Wie bereits unter HRM1 wird auch unter HRM2 die Jahresrechnung nach Bereichen unterteilt, welche im Grundsatz den Bereichen unter HRM1 entsprechen. Es wurden aber verschiedene Anpassungen vorgenommen. Die Bezeichnungen wurden teilweise angepasst. Unter HRM2 werden zudem die Abschreibungen direkt in den jeweiligen Bereichen vorgenommen. So werden neu beispielsweise Abschreibungen auf ein Schulhaus direkt im Bereich „Bildung“ verbucht, was eine Erhöhung des Aufwands in dieser Funktion zur Folge hat. Zudem führen die bereits erwähnten Änderungen bei den Aktivierungsgrenzen für Investitionen zu Verschiebungen von der Erfolgs- zur Investitionsrechnung. Insgesamt sind die Werte von HRM1 nicht mit jenen von HRM2 vergleichbar, und es kam im Übergang in den meisten Bereichen zu deutlichen Verschiebungen der Nettobelastungen. So wurden 2018 von den HRM2-Gemeinden insbesondere im Bereich „Allgemeine Verwaltung“ deutlich tiefere Nettobelastungen ausgewiesen als noch 2017 unter HRM1. Ein Treiber hierfür ist die Verrechnung von Aufwänden mittels interner Verrechnungen und Umlagen auf die effektiven Kostenverursacher. Dies sorgt für eine bessere Kostenwahrheit. Unverändert bleibt, dass die Bereiche „Bildung“ und „Soziale Sicherheit“ nach wie vor die höchsten Nettobelastungen mit sich bringen.

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