Gemeindefinanzen - Rechnungsabschlüsse 2018 (Gemeinden nach HRM1)

HRM1-Gemeinden mit grösseren Ertragsüberschüssen und Nettoinvestitionen

Die 78 Luzerner Gemeinden, welche im Jahr 2018 noch nach dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 1 gebucht haben, weisen zusammen für 2018 einen Ertragsüberschuss von 106 Millionen Franken aus. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung um 17,5 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen sind von 2017 auf 2018 um 36 Millionen auf 254 Millionen Franken gestiegen.

Das Gros der Gemeinden mit Ertragsüberschüssen

Untenstehende Grafik zeigt die Verteilung des Ertrags- bzw. des Aufwandüberschusses der Luzerner HRM1-Gemeinden vor Abschlussbuchungen. Das Gros der 78 HRM1-Gemeinden befand sich 2018 im Mittelfeld mit Ertragsüberschüssen bis rund 2 Millionen Franken. Zusammen haben sie Ertragsüberschüsse von rund 106 Millionen Franken erzielt. Gegenüber dem Vorjahr ergibt dieses Total ein Plus von 17,5 Millionen Franken oder knapp 20 Prozent. Der höhere Ertragsüberschuss wurde 2018 bei einem leicht höheren konsolidierten laufenden Aufwand erzielt. Dieser stieg von 2,04 Milliarden im Jahr 2017 auf 2,10 Milliarden Franken im Jahr 2018. Die höchsten Ertragsüberschüsse erzielten 2018 die Gemeinden Luzern (19,6 Mio. Fr.), Horw (19,0 Mio.), Sursee (7,8 Mio.) und Weggis (6,6 Mio.). Die höchsten Aufwandüberschüsse erzielten die Gemeinden Ebikon (2,5 Mio. Fr.), Pfaffnau (1,1 Mio.) und Malters (1,1 Mio.).

 

Betrachtet man die Ertrags- und Aufwandüberschüsse pro Person, verteilen sich die Gemeinden anders. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Abschlüsse der Gemeinden von Jahr zu Jahr stark variieren und lediglich eine Momentaufnahme darstellen. Die höchsten Ertragsüberschüsse pro Person erzielten die Gemeinden Mauensee (1'549 Fr./Kopf), Weggis (1'498 Fr.), Horw (1′352 Fr.) und Meierskappel (1'139 Fr.). Die höchsten Aufwandüberschüsse pro Person erzielten die Gemeinden Gettnau (556 Fr./Kopf), Ebersecken (473 Fr.) und Pfaffnau (425 Fr.).

Die deutlichsten negativen Veränderungen der Ertrags-/Aufwandüberschüsse gegenüber dem Jahr 2017 wiesen die Gemeinden Malters (–2,51 Mio. Fr.), Root (–1,84 Mio.) und Vitznau (–1,66 Mio.) aus. Die deutlichsten positiven Veränderungen wiesen die Gemeinden Horw (+15,56 Mio. Fr.), Sursee (+6,86 Mio.) und Weggis (+2,99 Mio.) aus.

Gestiegene Nettoinvestitionen fast vollständig aus eigenen Mitteln finanziert

Im Total der 78 HRM1-Gemeinden haben sich die Nettoinvestitionen von 2017 zu 2018 um 36 Millionen auf 254 Millionen Franken erhöht. Das entspricht einer Zunahme um 16,6 Prozent. Die getätigten Nettoinvestitionen konnten fast vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die Selbstfinanzierung ist um 34 Millionen auf 250 Millionen Franken gestiegen. Das bedeutet eine Zunahme um 15,8 Prozent. Die etwas geringere Zunahme der Selbstfinanzierung im Verhältnis zu den Nettoinvestitionen zog einen leicht höheren Finanzierungsfehlbetrag von 4,5 Millionen Franken nach sich; 2017 hatte dieser noch 2,3 Millionen betragen. Der konsolidierte Aufwand stieg von 2,12 Milliarden Franken im Jahr 2017 auf 2,17 Milliarden im Jahr 2018. Zu beachten ist auch hier, dass sich die Aggregationen und Vergleiche lediglich auf die HRM1-Gemeinden beziehen.

Die höchsten absoluten Nettoinvestitionen haben 2018 die HRM1-Gemeinden Kriens (50,8 Mio. Fr.), Luzern (36,4 Mio.) und Rothenburg (19,2 Mio.) getätigt. Die höchsten Nettoinvestitionen pro Person haben die Gemeinden Eich (3'111 Fr./Kopf), Rothenburg (2′529 Fr.) und Sempach (1'899 Fr.) vorgenommen. Auf der anderen Seite wiesen 9 der 78 HRM1-Gemeinden negative Nettoinvestitionen, das heisst höhere Investitionseinnahmen als Investitionsausgaben, aus. Dabei ragt die Gemeinde Ebersecken hervor, welche Nettoinvestitionen von –678 Franken pro Person auswies.

Belastungen in den Bereichen „Bildung“, „Soziale Wohlfahrt“ und „Allgemeine Verwaltung“ am höchsten

Eine aufschlussreiche Perspektive auf die Ausgabenstruktur von Gemeinden bieten die sogenannten Nettobelastungen pro Bereich. Die Jahresrechnungen sind nach unterschiedlichen Aufgabenbereichen gegliedert. Dabei sind sowohl die laufende Rechnung als auch die Investitionsrechnung gemäss der sogenannten funktionalen Gliederung nach Aufgabenbereichen aufgetrennt. Folgende Bereiche existieren unter HRM1: Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Bildung, Kultur und Freizeit, Gesundheit, Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Umwelt und Raumordnung, Volkswirtschaft sowie Finanzen und Steuern.

Die Nettobelastung gibt an, wie viel Aufwand pro Bereich abzüglich des jeweiligen Ertrags angefallen ist (in der Investitionsrechnung spricht man von Nettoinvestitionen pro Bereich). Dadurch lässt sich in Jahresvergleichen analysieren, in welchen Aufgabenbereichen der Gemeinden Nettoaufwände gestiegen oder gesunken sind. Die höchsten Nettobelastungen pro Person ergaben sich 2018 im Durchschnitt der HRM1-Gemeinden im Bereich „Bildung“ mit 1'141 Franken pro Kopf, gefolgt von den Bereichen "Soziale Wohlfahrt" mit 913 Franken und „Allgemeine Verwaltung“ mit 328 Franken. Die höchsten Nettoerträge pro Person wurden nicht überraschend im Bereich „Finanzen und Steuern“ mit 3'294 Franken pro Kopf erzielt. In diesem Bereich werden die Steuer- und weitere Erträge verbucht.

Bei der Nettobelastung im Bereich „Soziale Wohlfahrt“ zeigt sich ein Zusammenhang zur Anzahl Einwohner/innen pro Gemeinde: Die Nettobelastung steigt mit der Anzahl Einwohner/innen. Ein Beispiel mag diesen Zusammenhang veranschaulichen: Die Luzerner Gemeinde mit der kleinsten Einwohnerzahl ist Ebersecken. Sie weist im Bereich „Soziale Wohlfahrt“ 2018 eine Nettobelastung von 767 Franken pro Kopf aus. Im Kontrast dazu weist die einwohnerstärkste Gemeinde, Luzern, in demselben Bereich eine Nettobelastung von 1'472 Franken Kopf aus und trägt damit die insgesamt höchste Nettobelastung aller HRM1-Gemeinden in diesem Bereich.

2018 und 2017 waren die Nettobelastungen pro Bereich in den HRM1-Gemeinden ähnlich strukturiert. Es sind jedoch auch Dynamiken erkennbar. Die grössten Veränderungen pro Person ergaben sich im Bereich „Soziale Wohlfahrt“ mit einer Zunahme der Nettobelastung um 111 Franken pro Kopf, im Bereich „Bildung“ mit einer Zunahme um 25 Franken und im Bereich „Kultur und Freizeit“ mit einer Zunahme um 17 Franken. Ein wesentlicher Grund des Anstiegs der Nettobelastung im Bereich „Soziale Wohlfahrt“ ist das Konsolidierungsprogramm 17 (KP17) des Kantons Luzern, welches für die Gemeinden eine hundertprozentige Übernahme der Ergänzungsleistungen zur Folge hat. In den Bereichen „Umwelt und Raumordnung“, „Verkehr“ und „Gesundheit“ wurden 2018 tiefere Nettobelastungen pro Kopf registriert als 2017. Im Bereich "Finanzen und Steuern" wurden 2018 um 234 Franken höhere Nettoerträge pro Bereich erzielt als 2017; die Steuererträge pro Kopf sind also gestiegen.

Ein 10-Jahres-Vergleich der Nettobelastungen zeigt bereits deutlichere Unterschiede in der Ausgabenstruktur. Die höchsten Nettobelastungen haben schon im Jahr 2009 die Bereiche „Bildung“ und „Soziale Wohlfahrt“ verzeichnet. Die grösste absolute Veränderung erfolgte im Bereich „Finanzen und Steuern“ mit einer Zunahme der Nettoerträge zwischen 2009 und 2018 um 388 Franken pro Person. Die stärkste Zunahme der Nettobelastung geschah im Bereich „Gesundheit“ mit einer Zunahme um 226 Franken pro Kopf (+396%), gefolgt vom Bereich „Soziale Wohlfahrt“ mit einer Zunahme um 180 Franken (+25%). Zu beachten ist jedoch, dass die starke Zunahme der Nettobelastung im Bereich „Gesundheit“ massgeblich auf die Neuordnung der Pflegefinanzierung zurückgeht, welche 2011 in Kraft trat.

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