Gesundheit
Die Infografik gibt einen Überblick über den Fachbereich Gesundheit.
In den vier Kantonen Luzern, Uri, Ob- und Nidwalden sind im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017 pro Jahr 2'483 Personen oder rund 0,5 Prozent der Zentralschweizer Bevölkerung neu an Krebs erkrankt. In demselben Zeitraum sind pro Jahr im Schnitt 990 Personen oder 0,2 Prozent der Bevölkerung an ihrer Krebserkrankung gestorben. Brust- und Prostatakrebs trugen am häufigsten zu Neuerkrankungen bei.
In den vier Zentralschweizer Kantonen Luzern, Uri, Ob- und Nidwalden erhielten von 2013 bis und mit 2017 jährlich im Schnitt 1'339 Männer und 1'144 Frauen neu eine Krebsdiagnose. Bei den Männern wurde am häufigsten Prostatakrebs diagnostiziert, nämlich im jährlichen Durchschnitt 28 Prozent der Krebsneuerkrankungen bei Männern. Es folgten bei ihnen Lungenkrebs (11%), Dickdarmkrebs (10%) und Hautkrebs (7%). Die Zentralschweizer Frauen erkrankten am häufigsten an Brustkrebs (jährl. Durchschnitt 32% aller Krebsneuerkrankungen bei Frauen), gefolgt von Tumoren des Dickdarms (9%) sowie der Haut und der Lunge (je 8%).
Von 2013 bis und mit 2017 sind in den vier Kantonen der Zentralschweiz, Luzern, Uri, Ob- und Nidwalden, jährlich im Schnitt 560 Männer und 431 Frauen an Krebs gestorben. Insgesamt war gut jeder vierte Todesfall auf eine Krebserkrankung zurückzuführen. Bei den Männern war es knapp jeder dritte, bei den Frauen gut jeder fünfte.
Krebsbedingte Todesfälle waren bei den Zentralschweizer Männern am häufigsten auf Lungen- (19%), Prostata- (16%) und Dickdarmkrebs (9%) zurückzuführen. Bei den Frauen gingen die Krebstodesfälle am häufigsten auf Tumoren der Brust (20%), der Lunge (13%) und des Dickdarms (10%) zurück.
LUSTAT Statistik Luzern ist vom Zentralschweizer Krebsregister (ZKR) unter der Leitung von Prof. Dr. med. Joachim Diebold beauftragt, die Registerdaten der Kantone Luzern, Uri, Ob- und Nidwalden jährlich auszuwerten.
Das ZKR registriert seit 2010 die Krebsfälle des Kantons Luzern und seit 2011 auch jene der Kantone Uri, Ob- und Nidwalden.
Seit dem 1. Januar 2020 unterliegt die Krebsregistrierung in der Schweiz dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG). Die Regelung baut auf den bestehenden Strukturen auf, schafft aber rechtlich und organisatorisch schweizweit einheitliche Bedingungen.
Die Krebsregistrierung dient als Datengrundlage für Früherkennungsmassnahmen, zur Evaluation der Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität, der Krebsforschung sowie als Unterstützung der kantonalen Versorgungsplanung.
Autorschaft: Agnes Zwimpfer, LUSTAT; Daniela Dyntar, ZKR; 3. Dezember 2020