Alters- und Pflegeheime in der Zentralschweiz 2019

In der Zentralschweiz überwiegt stationäre vor ambulanter Versorgung

Dank der Lebensbedingungen und des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung in der Schweiz an. Mit der Alterung der Bevölkerung nehmen aber auch chronische Krankheiten zu, die im Alter vermehrt auftreten. Beide Entwicklungen beeinflussen die Pflegebedürftigkeit der Bevölkerung und somit die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsleistungen. Informelle Pflege wird durch das persönliche Umfeld zu Hause erbracht. Formelle Pflege erfolgt stationär in einem Heim oder ambulant durch Spitex-Organisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen zu Hause sowie in Tages- oder Nachtstrukturen. Vorliegende Analyse beleuchtet die stationären Angebote der Alters- und Pflegeheime in der Zentralschweiz.

Die Ausgestaltung der Versorgungslandschaft beeinflusst, in welchem Verhältnis ambulante und stationäre Pflegeleistungen stehen. Die Schweiz weist diesbezüglich regionale Unterschiede auf: Während in der West- und Südschweiz der Schwerpunkt eher auf der ambulanten Versorgung liegt, wird in der Zentral- und Nordostschweiz der stationäre Sektor stärker gewichtet.

Auch im Jahr 2019 wurden in den Zentralschweizer Kantonen Obwalden, Schwyz, Luzern und Uri im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich viele stationäre Pflegetage pro Einwohner/in ab 65 Jahren verzeichnet (vgl. die blauen Punkte in der Grafik). Die Kantone Zug und Nidwalden hingegen lagen unter dem schweizerischen Durchschnitt (CH: 20,7 Tg.), der seit 2014 (21,7 Tg.) rückläufig ist. Die Nachfrage nach ambulanter Pflege war im schweizweiten Vergleich in allen Zentralschweizer Kantonen unterdurchschnittlich: Die Spanne reichte von 4,1 Stunden in Zug bis zu 6,8 Stunden in Luzern. Der Schweizer Durchschnitt betrug 8,7 Pflegestunden pro Einwohner/in im Alter ab 65 Jahren.

Statistik der sozialmedizinischen Institutionen

Die Daten zu Alters- und Pflegeheimen werden im Rahmen der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen des Bundesamts für Statistik erhoben. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Betriebe, die über ein Beherbergungsangebot für betagte Personen verfügen.

LUSTAT Statistik Luzern ist von den Zentralschweizer Kantonen beauftragt, die Erhebung in der Zentralschweiz durchzuführen und jährlich Standardauswertungen zu erstellen. Die wichtigsten Ergebnisse der einzelnen Kantone werden in Webartikeln präsentiert.

Autor: Matthieu Loretan/ 29. Oktober 2020

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