Wohnungsausweis

Die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, den Mieterinnen und Mietern den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg, Wohnungsidentifikator (EWID) in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen
(vgl. § 12 Abs. 2 Registergesetz, SRL Nr. 25).

Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde (vgl. § 2a Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt, SRL Nr. 5).

Die Form des Wohnungsausweises ist nicht vorgeschrieben. LUSTAT Statistik Luzern empfiehlt jedoch die Verwendung des folgenden Musterformulars, welches auch elektronisch ausgefüllt und abgespeichert werden kann:
Auskunft
Thomas von Ah
LUSTAT Statistik Luzern
Burgerstrasse 22
6002 Luzern
Telefon
041 228 59 44
Telefax
041 210 77 32
E-Mail
info (at) lustat.ch
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