Einwohnerregister (kEWR)

Die zentrale Einwohnerplattform des Kantons Luzern (kEWR) ist ein Replikat der kommunalen Einwohnerregister. Letztere werden nach dem Merkmalskatalog des Bundes dezentral in den Gemeinden geführt. Der Kanton erhält die Daten tagesaktuell übermittelt und übernimmt deren Qualitätskontrolle. Die Federführung des kEWR liegt bei LUSTAT Statistik Luzern.

Unten stehend finden Sie Hilfsmittel, Anleitungen und Prozessdefinitionen zur Führung des EWR.

Führung der Merkmale

Die amtlichen Erhebungsstellen der Personenregister – insbesondere die Einwohnerregister der Kantone und der Gemeinden – sind gesetzlich verpflichtet, ihre Personendaten nach den harmonisierten Identifikatoren zu führen. Das BFS veröffentlicht zu diesem Zweck einen stets aktuellen amtlichen Katalog der Merkmale (Merkmalskatalog). Dieser enthält präzise Angaben zu den Merkmalsausprägungen, den massgebenden Nomenklaturen und den Kodierungsschlüsseln.

AHVN13

Im Rahmen der laufenden Nachführung des EWR muss allen Personen, die neu im Register geführt werden, die AHVN13 zugeteilt werden. Für Neugeborene und Erstzuziehende aus dem Ausland muss bei der ZAS eine neue AHV-Versichertennummer gelöst werden. In der Regel wird dies durch das zuständige Bundesregister veranlasst. Die EWR erhalten auf Anfrage von Infostar die Meldungen der Geburten und Zivilstandsänderungen sowie von ZEMIS bzw. Ordipro die Meldungen über Erstzuziehende aus dem Ausland. Die in den Registern geführten Nummern müssen mit der Referenzdatenbank UPI (Unique Personal Identifier Database) kohärent sein und laufend überprüft werden.

EGID/EWID

Die Identifikatoren EGID (eidg. Gebäudeidentifikator) und EWID (eidg. Wohnungsidentifikator) müssen im Rahmen der laufenden Nachführung des EWR stets auf dem neusten Stand gehalten werden. Dies gilt für alle neu im Einwohnerregister geführten Personen und für alle Personen, die innerhalb der Gemeinde bzw. innerhalb eines Gebäudes umziehen.

Wohnungsausweis

Gemäss Registergesetz sind die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Eidgenössischen Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidgenössischen Wohnungsidentifikator (EWID) zu führen und diese Identifikatoren den Mieterinnen und Mietern in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen. Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen