Rechtsgrundlagen
Die
rechtlichen Rahmenbedingungen waren auf Bundesebene und sind noch heute in fast allen Kantonen der Schweiz
auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verteilt. Im Jahre 1993 trat das Bundesstatistikgesetz mit
Verordnungen in Kraft, so dass heute moderne Grundlagen für die öffentliche Statistik der Schweiz auf
Bundesebene gegeben sind. Für die Eidg. Volkszählung besteht auf Bundesebene eine spezielle Rechtsgrundlage,
das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung. Im Rahmen ihrer Totalrevision wurde auch ein
Statistikartikel in der Bundesverfassung verankert.
Das Bedürfnis,
die öffentliche Statistik
auf moderne gesetzliche Grundlagen abzustützen und dabei dem Aspekt der Koordination der statistischen
Tätigkeiten Nachachtung zu verschaffen, wurde in den letzten Jahren in mehreren Kantonen formuliert.
Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Statistischen Ämter der Schweiz KORSTAT hat sich intensiv mit der
Entwicklung eines Muster-Statistikgesetzes und der Erarbeitung von Materialien befasst, um damit den
interessierten Kantonen die Vorbereitungen zur Schaffung moderner rechtlicher Grundlagen für die öffentliche
Statistik zu erleichtern.
Im Kanton Luzern ist das kantonale
Statistikgesetz am 1. Juli 2006 in Kraft
getreten.
Auf kantonaler Ebene sind ausserdem in den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg Statistikgesetze in Kraft. In anderen Kantonen sind Vorarbeiten zur Einführung eines kantonalen Statistikgesetzes im Gange.
Auf kantonaler Ebene sind ausserdem in den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg Statistikgesetze in Kraft. In anderen Kantonen sind Vorarbeiten zur Einführung eines kantonalen Statistikgesetzes im Gange.
Die
öffentliche
Statistik ist auch den gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes
von Bund und Kanton verpflichtet.
