Mit
dem auf dem Statistikartikel § 65 der Bundesverfassung basierenden Registerharmonisierungsgesetz
(RHG; Teilinkraftsetzung per 1. November 2006) und der Einführung der neuen AHV-Versichertennummer hat
das Bundesparlament die
rechtlichen Grundlagen zur Nutzung von Daten aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern und
ausgewählten Bundespersonenregistern für statistische Zwecke geschaffen. Harmonisierte Register bilden
einerseits die Voraussetzung für die Vereinfachung statistischer Erhebungen, insbesondere zukünftiger
Volkszählungen
und anderer Erhebungen bei Personen und Haushalten. Andererseits werden administrative Abläufe
auf Kantons- und Gemeindestufe vereinfacht und effizienter.
Die Kantone
sind
verpflichtet, die kantonale Anschlussgesetzgebung zum Registerharmonisierungsgesetz RHG zu erarbeiten
und bis zum 1. Januar 2009 umzusetzen. Bis zur Volkszählung 2010 muss die Registerharmonisierung umgesetzt
sein. Bei diesem strategisch wichtigen Projekt sind Kanton und Gemeinden stark gefordert. Es muss sichergestellt
werden, dass bei den bestehenden und neu aufzubauenden Registern für die Nutzung zu statistischen Zwecken
die Vorgaben des Bundes eingehalten werden. Hierfür ist ein grosser Koordinationsaufwand nötig.
Betroffen sind in einer ersten Phase gewisse Personenregister des Bundes, die Einwohnerregister der
Gemeinden und das Gebäude- und Wohnungsregister.
Um den Datenaustausch
zwischen Kanton, Bund und Gemeinden sowie die Vergabe der neuen AHV-Versichertennummer zu gewährleisten,
wird der Bund eine neue Informatik- und Kommunikationsplattform unter der Bezeichnung sedex realisieren.
Der Anschluss an diese Plattform ist für die Gemeinden beziehungsweise für die Kantone zwingend.
Im
Rahmen der Umsetzung
dieses komplexen
Projekts
wird neben der Vereinfachung statistischer Prozesse auch der nachhaltigen Effizienzsteigerung
der administrativen Abläufe Nachachtung verschafft. In der strategischen Ausrichtung
für dieses Vorhaben wird deshalb zu prüfen sein, ob durch die Zentralisierung gewisser Prozesse und
durch die Schaffung kantonaler Plattformen und kantonaler zentraler Register eine Steigerung der Effizienz
und
der Professionalität erzielt werden kann.
Im Rahmen des Projekts Registerharmonisierung
wird in allen Phasen der kantonale Datenschutzbeauftragte begrüsst werden.
2. Strategisches Ziel
(Auszug aus dem MJP in der Fassung vom 15. Mai 2007)
Registerharmonisierung und Nutzung von Administrativ- und Registerdaten
Operative Ziele:
- Erarbeiten und Einführen der kantonalen Anschlussgesetzgebung zum RHG des Bundes.
- Schulung der Gemeinden.
- Koordinieren und Sicherstellen der Bereinigung des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters.
- Koordinieren und Sicherstellen der Merkmalsharmonisierung und der Einführung neuer vom Bund vorgeschriebener Merkmale in den kommunalen Einwohnerregistern nach den Vorgaben des BFS.
- Koordinieren und Sicherstellen der ersten und der laufenden Zuweisung der Personen im Einwohnerregister zu den Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren (EGID und EWID).
- Koordinieren und Sicherstellen der Einführung einer physischen Wohnungsnummerierung in komplexen Gebäuden.
- Koordinieren und Sicherstellen des Anschlusses an die IKT-Plattform sedex des Bundes, je nach gewählter Lösung für Kanton und/oder Gemeinden.
- Vorbereiten und Umsetzen der Erstvergabe und des laufenden Bezugs der neuen AHV-Versichertennummer nach Massgabe des Bundesamtes für Statistik.
- Qualitätskontrolle der Gemeindedaten für den vom Bund vorgeschriebenen Merkmalskatalog.
- Aufbau und Pflege eines eidgenössisch anerkannten zentralen kantonalen Gebäude- und Wohnungsregisters
- Aufbau und Pflege eines zentralen kantonalen Einwohnerregisters