Der
Regierungsrat
hat in der Sitzung vom 27. November 2009 die Verordnung zum Gesetz über die Harmonisierung amtlicher
Register
(Registerverordnung) sowie Änderungen der Verordnung zum Datenschutz und der Vollziehungsverordnung
zum Gesetz über das Niederlassungswesen vom 1. Dezember 1948 verabschiedet. Die Registerverordnung sowie
die damit verbundenen Änderungen weiterer Verordnungen sind am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Die
Zugriffsberechtigungen auf die kantonalen Datenplattformen sind im Anhang zur Registerverordnung geregelt.
Rechtsgrundlagen
Registerverordnung
Registergesetz
In
zweiter Lesung hat der Kantonsrat am 25. Mai 2009 die Vorlage des Gesetzes über die amtlichen Register
(Registergesetz) sowie Änderungen des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt sowie über
die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, des Datenschutzgesetzes und des Statistikgesetzes verabschiedet.
Die bis 29. Juli 2009 dauernde Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Das Registergesetz
und die damit verbundenen Änderungen anderer Erlasse sind am 1. August 2009 in Kraft getreten.
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Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz) vom 25. Mai 2009 |
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Änderungen von Erlassen in Zusammenhang mit dem Erlass des Registergesetzes |
