Eine
wichtige
Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der Registerharmonisierung besteht darin, zwischen den Personen und
ihren
Wohnungen eine Verbindung herzustellen. Dazu muss im Einwohnerregister (EWR) der Gemeinde jeder Einwohnerin
und jedem Einwohner der entsprechende Gebäudeidentifikator (EGID) und Wohnungsidentifikator (EWID) aus
dem eidg. GWR zugewiesen werden. Die Zuweisung von EGID und EWID kann durch die kommunale Einwohnerkontrolle
nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn der Datenbestand im eidg. GWR aktuell, vollständig und fehlerfrei
ist.
Das Ziel der Konsolidierungsarbeiten besteht
darin, den Gebäude- und Wohnungsbestand im eidg. GWR auf Vollzähligkeit zu überprüfen und fehlende und
falsche Angaben zu Gebäuden und Wohnungen zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Diese Arbeiten müssen erledigt
sein, bevor die Daten des eidg. GWR für die (erstmalige) Zuweisung von EGID und EWID zu den Personen
in den Einwohnerregistern verwendet werden können.
Die Konsolidierung
des eidg. GWR umfasst folgende Hauptschritte:
GWR-Konsolidierung
- Überprüfung des Strassenverzeichnisses
- Bearbeitung der Fehler der Kategorie ADR – Kontrolle des Gebäudebestandes
- Bearbeitung der Fehler der Kategorie BAU – Korrektur von Gebäude und Wohnungsangaben
- Kontrolle des Wohnungsbestandes
Die
Konsolidierung des eidg. GWR konnte in allen Gemeinden des Kantons Luzern per 31. März 2009 abgeschlossen
werden. Die kommunalen Bauverwaltungen haben nun die Aufgabe, den Stand des GWR laufend zu prüfen und
zu
aktualisieren. Nur so kann die für die EGID- und EWID-Zuweisung notwendige Qualität der Daten im GWR
nachhaltig gewährleistet werden.


