GWR-Konsolidierung


Eine wichtige Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der Registerharmonisierung besteht darin, zwischen den Personen und ihren Wohnungen eine Verbindung herzustellen. Dazu muss im Einwohnerregister (EWR) der Gemeinde jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der entsprechende Gebäudeidentifikator (EGID) und Wohnungsidentifikator (EWID) aus dem eidg. GWR zugewiesen werden. Die Zuweisung von EGID und EWID kann durch die kommunale Einwohnerkontrolle nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn der Datenbestand im eidg. GWR aktuell, vollständig und fehlerfrei ist.

Das Ziel der Konsolidierungsarbeiten besteht darin, den Gebäude- und Wohnungsbestand im eidg. GWR auf Vollzähligkeit zu überprüfen und fehlende und falsche Angaben zu Gebäuden und Wohnungen zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Diese Arbeiten müssen erledigt sein, bevor die Daten des eidg. GWR für die (erstmalige) Zuweisung von EGID und EWID zu den Personen in den Einwohnerregistern verwendet werden können.

Die Konsolidierung des eidg. GWR umfasst folgende Hauptschritte:

  • Überprüfung des Strassenverzeichnisses
  • Bearbeitung der Fehler der Kategorie ADR – Kontrolle des Gebäudebestandes
  • Bearbeitung der Fehler der Kategorie BAU – Korrektur von Gebäude und Wohnungsangaben
  • Kontrolle des Wohnungsbestandes
Die Konsolidierung des eidg. GWR konnte in allen Gemeinden des Kantons Luzern per 31. März 2009 abgeschlossen werden. Die kommunalen Bauverwaltungen haben nun die Aufgabe, den Stand des GWR laufend zu prüfen und zu aktualisieren. Nur so kann die für die EGID- und EWID-Zuweisung notwendige Qualität der Daten im GWR nachhaltig gewährleistet werden.
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