Zuweisung von EGID und EWID
Im Rahmen der Registerharmonisierung sind jeder im Einwohnerregister (EWR) geführten Person der eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) des von ihr bewohnten Gebäudes und der eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) der von ihr bewohnten Wohnung zuzuweisen. EGID und EWID sind Identifikatoren, die vom eidgenössischen GWR vergeben werden und ein Gebäude resp. eine Wohnung eindeutig identifizieren. Ziel der Zuweisung dieser Identifikatoren ist die registerbasierte Haushaltsbildung. Alle Personen mit derselben EGID-EWID-Kombination wohnen in derselben Wohnung und bilden zusammen einen Haushalt. Damit können Personen- und Haushaltsdaten aus dem EWR mit Gebäude- und Wohnungsdaten aus dem GWR für planungsrelevante Basisaussagen, beispielsweise über Haushaltstypologie und Wohndichte, verknüpft werden.
Erstzuweisung und laufende Nachführung des EGID in den Einwohnerregistern:
Die Erstzuweisung des EGID wurde im Kanton Luzern Ende Januar 2010 abgeschlossen. Die laufende Nachführung beinhaltet folgende Schritte:
- Laufende Nachführung des Eidg. GWR
- Regelmässiger Abgleich der Gebäudeadressen zwischen EWR und GWR
- EGID-Zuordnung zu den Personen im EWR
Einführung des EWID
in den Einwohnerregistern:
Die Ein- und Nachführung des EWID im EWR ist ausser bei Einfamilienhäusern (nur ein EWID pro Gebäude) organisatorisch komplex und aufwändig. Um diese Aufgabe möglichst kostengünstig und effizient erfüllen zu können sowie eine einheitliche, hohe Qualität der EWID-Zuweisung für alle Gemeinden sicherzustellen, hat der Kanton Luzern die Erstzuweisung des EWID flächendeckend der Post übertragen.
Die notwendige gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen sowie für das Meldewesen auf der Einwohnerkontrolle bei der laufenden Nachführung hat der Kantonsrat in der Session vom 25./26. Mai verabschiedet.
Die Ein- und Nachführung des EWID im EWR ist ausser bei Einfamilienhäusern (nur ein EWID pro Gebäude) organisatorisch komplex und aufwändig. Um diese Aufgabe möglichst kostengünstig und effizient erfüllen zu können sowie eine einheitliche, hohe Qualität der EWID-Zuweisung für alle Gemeinden sicherzustellen, hat der Kanton Luzern die Erstzuweisung des EWID flächendeckend der Post übertragen.
Die notwendige gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen sowie für das Meldewesen auf der Einwohnerkontrolle bei der laufenden Nachführung hat der Kantonsrat in der Session vom 25./26. Mai verabschiedet.

