Im
Rahmen der Registerharmonisierung wird die neue AHV-Versichertennummer als registerübergreifende Personenidentifikationsnummer
(PIN) in die kommunalen und kantonalen Einwohnerregister sowie die grossen Personenregister des Bundes
eingeführt. Damit können einerseits die Informationen aus den verschiedenen Personenregistern auf anonyme
Weise für die Statistik abgeglichen werden, andererseits gewährt die PIN die zuverlässige Identifikation
von Personen bei elektronischem Datenaustausch.
AHV-Versichertennummer
Für
die Erstvergabe der neuen AHV-Versichertennummer in die Einwohnerregister haben die Gemeinden ihre
Einwohnerdaten per 15. Januar 2009 über sedex an das Bundesamt für Statistik (BFS) geliefert. Beim BFS
wurde die Datenlieferung plausibilisiert und anschliessend an die Zentrale Auslgleichsstelle der AHV/IV
(ZAS) zur Bearbeitung und Erstzuweisung weitergeleitet.
Im Anschluss an die Datenlieferungen vom 15. Januar 2009 hat die ZAS zwecks automatischer Zuweisung der AHVN13 einen Abgleich der verschiedenen beteiligten Register durchgeführt (Matching). Im Rahmen dieses Prozesses wurde bei der ZAS die sogenannte UPI-Datenbank (Unique Personal Identifier Database) aufgebaut. Die Personendaten stammen hauptsächlich aus den hierarchisch übergeordneten Bundespersonenregistern Infostar, ZEMIS und Ordipro; sie entsprechen den Anforderungen, wie sie auch im Amtlichen Katalog der Merkmale formuliert sind. Die UPI dient als Referenz-Datenbank zur Personenidentifikation für die ganze Schweiz.
Im Anschluss an die Datenlieferungen vom 15. Januar 2009 hat die ZAS zwecks automatischer Zuweisung der AHVN13 einen Abgleich der verschiedenen beteiligten Register durchgeführt (Matching). Im Rahmen dieses Prozesses wurde bei der ZAS die sogenannte UPI-Datenbank (Unique Personal Identifier Database) aufgebaut. Die Personendaten stammen hauptsächlich aus den hierarchisch übergeordneten Bundespersonenregistern Infostar, ZEMIS und Ordipro; sie entsprechen den Anforderungen, wie sie auch im Amtlichen Katalog der Merkmale formuliert sind. Die UPI dient als Referenz-Datenbank zur Personenidentifikation für die ganze Schweiz.
Am
18. Mai 2009 erfolgte die Rücklieferung der Daten mit den automatisch zugewiesenen AHVN13 von der ZAS
via BFS an die Gemeinden. Die Gemeinden sind gehalten, aus der Rücklieferung
die folgenden Daten in ihr EWR
zu importieren:
- die erfolgreich zugewiesenen AHVN13;
- die offiziellen Personendaten aus den Bundesregistern.


