Statistik Schweiz

Der statistische Auftrag des Bundes ist in der Bundesverfassung (Artikel 65) verankert. Dem föderalistischen System unseres Staates entsprechend hat sich die Funktion der Statistik in heterogener Weise entwickelt. Die Statistik Schweiz hat eine Führungsrolle im Bereich der Konzepte und Methoden, arbeitet aber auch eng mit Kantonen und Städten zusammen. Die Statistik Schweiz hat auch einen Auftrag zur Bereitstellung statistischer Daten für den internationalen vor allem EU-Vergleich. Auch nach der Gründung des 1860 institutionalisierten Bundesamtes für Statistik (BFS) - mit Nachdruck gefordert von Bundesrat Stefano Franscini, der dessen Realisierung nicht mehr erlebte - hat die Weiterentwicklung der regionalen Statistik kein Ende gefunden, unter anderem auch weil die Optik des Bundes nicht immer die Bedürfnisse von Kantonen und Städten berücksichtigt oder berücksichtigen muss. In Abhängigkeit von den Bedürfnissen und in Kenntnis der Wichtigkeit statistischer Instrumente für die Entscheidungsfindung haben Kantone und Städte im Lauf der letzten 150 Jahre statistische Ämter geschaffen und ausgestattet, um die Lücken einer schweizerischen Statistik zu überwinden, die Mühe bekundete, innerhalb der eidgenössischen Verwaltung ihren Platz zu finden.
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