Kantonale Rechtsgrundlagen
Das
kantonale Statistikgesetz
ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Darauf basieren verschiedene Verordnungen zur Organisation der
kantonalen Statistik, zu den Gebühren und zu den statistischen Erhebungen.
Die
Statistik des Kantons Luzern ist ausserdem dem Kantonalen
Datenschutzgesetz verpflichtet:
Im
Rahmen der Registerharmonisierung ist der Entwurf eines Gesetzes über die Harmonisierung
amtlicher
Register (Registergesetz) in die Vernehmlassung gegeben worden.
