Kantonale Rechtsgrundlagen


Das kantonale Statistikgesetz ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Darauf basieren verschiedene Verordnungen zur Organisation der kantonalen Statistik, zu den Gebühren und zu den statistischen Erhebungen.
Die Statistik des Kantons Luzern ist ausserdem dem Kantonalen Datenschutzgesetz verpflichtet:
Im Rahmen der Registerharmonisierung ist der Entwurf eines Gesetzes über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz) in die Vernehmlassung gegeben worden.
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