Unsere Philosophie
In
allen Phasen des Produktionsprozesses sind für die öffentliche Statistik schweizerisch und international
anerkannte Prinzipien formuliert, die als Leitlinien für die Erstellung und Verbreitung statistischer
Informationen dienen. Wir sind diesen Prinzipien verbunden, die zentral sind für die Erfüllung eines
modern gefassten Auftrages der öffentlichen Statistik. Unser Leitbild nimmt bewusst Bezug auf diese
Prinzipien. Diese generellen Prinzipien sind in der Charta
der öffentlichen Statistik der Schweiz und im Verhaltenskodex der europäischen Statistik ausführlich
dokumentiert.
Drei zentrale Prinzipien seien hier vorgestellt:
1 Prinzip der Wissenschaftlichkeit
Angesichts der Komplexität gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungen muss sich das Statistiksystem auf modernste Methoden und Infrastrukturen für die Datenerhebung, Analyse und Informationsverbreitung abstützen können, kurz eine hohe Professionalität auf allen Produktionsstufen bildet die Voraussetzung für eine den heutigen Ansprüchen angemessene öffentliche Statistik. Die Verwendung wissenschaftlicher Methoden ist unabdingbar für die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Statistikproduktion und erfordert die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und die Interdisziplinarität der öffentlichen Statistik. Deshalb ist für die mit der Produktion der kantonalen Statistik beauftragten Fachinstanzen die wissenschaftliche, fachliche Unabhängigkeit sicher zu stellen.
2 Prinzip der Öffentlichkeit
Die starke Vernetzung der heutigen Gesellschaft, die Auflösung der lange Zeit gültigen Strukturen und Werte hat zu einer stärkeren Differenzierung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens geführt. Die für die gesellschaftliche Entwicklung wesentlichen Bestimmungsfaktoren sollen mit einem kohärenten Statistiksystem abgebildet werden können. Allen gesellschaftlichen Kreisen ist der Zugang zu diesen statistischen Informationen zu ermöglichen. Die Anerkennung der Statistik als öffentliches Gut und des Zugangs zur statistischen Information als demokratisches Grundrecht impliziert, dass der Informationsauftrag der kantonalen Statistik in autonomer, von Partikularinteressen unabhängiger Weise erfüllt werden kann.
3 Prinzip der Transparenz
Für das Verständnis der statistischen Information und zur Verminderung der Gefahr, dass statistische Informationen falsch interpretiert oder verzerrt dargestellt werden, ist ei-ne grösstmögliche Transparenz über Geltungsbereich, Methoden, Definitionen usw. unabdingbar. Die Verbreitung statistischer Informationen muss mit einer Dokumentation über diese Metadaten einhergehen. Diese ist unverzichtbar für die Glaubwürdigkeit und eine Voraussetzung für das Vertrauen in die öffentliche Statistik.
Neben diesen benützerseitigen Anforderungen werden mit gleichem Gewicht auch die Anforderungen der Datenlieferanten berücksichtigt. Wir befolgen auch die Prinzipien der Rechtmässigkeit der staatlichen Datenbeschaffung und das Prinzip der Verhältnismässigkeit im Sinne einer möglichst schonenden, transparenten und die Persönlichkeit schützenden Vorgehens, sowie die Sicherung des Datenschutzes.


